Die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien werden um zahlreiche Pestizide und Industriechemikalien insbesondere erweitert.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC – Prior Informed Consent) hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien geändert. Dies ist mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/3199 vom 15. Oktober 2024 geschehen (ABl. L, 2024/3199, 31.12.2024), die am 20. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Die Änderungen werden am 1. März 2025 wirksam.
In Anh. I PIC „Liste der Chemikalien (gemäß Artikel 7)“ werden in der Tabelle in Teil 1 „Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien (gemäß Artikel 8)“ 41 Einträge hinzugefügt und drei Einträge ersetzt.
In Anh. I PIC werden in Teil 2 „Liste der Chemikalien, die Kandidaten für die PIC-Notifikation sind (gemäß Artikel 11)“ in der Tabelle 41 Einträge hinzugefügt und ein Eintrag gestrichen.
In Anh. I PIC werden in Teil 3 „Liste der Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen (gemäß den Artikeln 13 und 14)“ in der Tabelle ein Eintrag hinzugefügt und ein Eintrag ersetzt.
In Anh. V PIC werden in Teil 1 „Chemikalien und Artikel, für die ein Ausfuhrverbot gilt (gemäß Artikel 15)“ in der Tabelle ein Eintrag hinzugefügt und ein Eintrag ersetzt.
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