Die aktualisierte branchenunabhängige Handlungshilfe der BAuA ist nun erstmalig per Download kostenlos abrufbar.
(mih) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Damit Fachleute im Arbeitsschutz die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und sicher vornehmen können, stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit 1997 als Hilfestellung den 512 Seiten umfassenden Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung – Handbuch für Arbeitsschutzfachleute zur Verfügung. Die aktualisierte Fassung ist nun erstmalig per Download kostenlos abrufbar.
Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber, der Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Handlungshilfen bietet, gliedert sich in drei Teile:
Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.
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