Die BG Verkehr weist auf die überarbeitete DGUV Information 214-079 hin und gibt weitere Tipps für die Praxis.
(mih) Wechselbehälter stehen für robuste Technik und flexible Logistik. In Sachen Arbeitssicherheit gibt es laut Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) allerdings einiges zu beachten, z.B. beim Aufnehmen und Absetzen, bei der Instandhaltung und bei der Prüfung. In der jüngst überarbeiteten DGUV Information 214-079 „Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Tipps zur Anschaffung und für den sicheren Betrieb zu finden. Darin sind u.a. eine Unterweisungskarte, Muster-Betriebsanweisungen und Muster-Prüflisten enthalten.
Die austauschbaren Ladungsträgern sind zu zehntausenden täglich in Deutschland unterwegs. Sie gelten als Rückgrat im kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene, aber auch für Logistikkonzepte im reinen Straßentransport, u.a. bei Begegnungsverkehren. Das Unfallrisiko erhöht sich beim Umgang, da die Zeit für das Aufnehmen und Absetzen meist knapp ist, es Kommunikationsprobleme an der Verladerampe gibt, das Fahrpersonal auf fremden Betriebshöfen keine Ortskenntnis besitzt oder ein Wechsel auf betriebsfremdem Gelände geschieht.
Gefährdungen sind auch durch Beschädigungen und schwergängige Stützbeine möglich. Da der Anteil gemieteter und damit betriebsfremder Wechselbehälter hoch ist, würden Instandhaltung und Prüfung bei Wechselbehältern schneller in Vergessenheit geraten – im Gegensatz zu Fahrzeugen und Ladeeinheiten, die regelmäßig an den Firmensitz zurückkommen. Daher empfiehlt die BG Verkehr ein innerbetriebliches Meldesystem für Mängel, um Beschäftigte bei der Arbeit nicht zu gefährden.
Weitere Tipps der Experten der BG Verkehr zum sicheren Umgang mit Wechselbehältern lauten: Stützbeine richtig handhaben, Abstürze vermeiden sowie Abstell- und Übergabeplätze sicher gestalten.
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