Das SprengG und die 1. SprengV werden angepasst, um die Richtlinien 2013/29/EU und 2014/28/EU sowie die Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU umzusetzen.
(mih) Im BGBl. sind umfangreiche Änderungen des Sprengstoffrechts bekannt gemacht worden:
Das Gesetz und die Verordnung treten am 1. Juli 2017 in Kraft; allerdings gelten die neuen Bestimmungen über den Konformitätsnachweis und die CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie bestimmte Übergangsregelungen bereits ab 17. Juni 2017. Das Gesetz und die Verordnung dienen dazu, das SprengG und die 1. SprengV an europäisches Recht anzupassen:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!