Die Technische Regel für Betriebssicherheit betrifft Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1112 Teil 1 „Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen“ mit Datum vom 6. Februar 2024 geändert (GMBl 2024 S. 28). Die Änderungen betreffen insbesondere Verweise auf andere TRBS, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daneben gibt es eine Vielzahl redaktioneller Anpassungen.
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