In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) wird eine Abbildung korrigiert
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 20.12.2019 eine Berichtigung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ im GMBl 2020 S.88 veröffentlicht. In Anhang 2 erhält die Abb. 4 eine geänderte Fassung.
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