Kleinere Korrekturen und Änderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905)
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 24.06.2021 die Änderung und Berichtigung der Technischen Regel – TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ – bekannt gemacht (GMBl 2021, S. 899).
Dies betrifft in Abschnitt 3 in der Liste u.a. die Stoffeinträge zu Bis(tributylzinn)oxid und Cobalt-Metall sowie Trichlormethan.
Im Verzeichnis der CAS-Nummern in Abschnitt 5 werden vier Einträge gestrichen:
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