Die Technische Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die Anforderungen zur Betankung von Schienenfahrzeugen und zur Befüllung der Lagerbehälter aus Tankfahrzeugen und Kesselwagen.
(mih) Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat vier Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) für die Betankung von Fahrzeugen erarbeitet:
Nach Vorlage der TRwS 781 im Dezember 2018 will die DWA als Nächstes die TRwS 782 überarbeiten. Aufgrund der Novellierung gesetzlicher Vorgaben und der Überarbeitung der TRwS 781 bestehe sowohl inhaltlicher als auch formaler Anpassungsbedarf.
Die TRwS 782 konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen zur Betankung von Schienenfahrzeugen (Eisenbahnen und Straßenbahnen) und zur Befüllung der Lagerbehälter aus Tankfahrzeugen und Kesselwagen. Der Aufbau der TRwS 782 und die Regelungsinhalte orientieren sich soweit möglich an der TRwS 781.
Mit der Überarbeitung der TRwS 782 sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Es ist vorgesehen, die TRwS 782 wieder als DWA-Arbeitsblatt zu veröffentlichen. Damit wäre es eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe 6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin, soll die Überarbeitung ab Anfang 2020 übernehmen.
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