Verunfallte Elektrofahrzeuge: spezielle Qualifikationen nötig

In der DGUV Information 209-093 ist erläutert, welche Ausbildungen die Beschäftigten von Abschlepp- und Bergedienste absolviert haben müssen.

(mli) Im Falle eines verunfallten Elektrofahrzeugs werden zum Abschleppen und Bergen bestimmte Qualifikationen benötigt. Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mitteilt, ist in der DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengestellt, welche Voraussetzungen die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten mitbringen sollten. Von Elektroautos gehe, laut BGHM, im Fall eines Unfalls oder einer Panne keine größere Gefahr aus als von konventionellen Benzin- oder Gasfahrzeugen.

Das Abschlepp- und Bergeteam müsse vor Ort die speziellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an Unfallstellen einschätzen und damit umgehen können, wofür mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP – 1S) erforderlich sei. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, müsse eine Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzugezogen werden. In den von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern definierten Ausbildungen der Stufen 1S, 2S und 3S sei das notwendige Wissen zu erhalten. Zusätzlich sind die Vorgaben der Fahrzeughersteller bzw. die Angaben in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zum Abschleppen zu beachten.

Die Qualifizierungen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV Information 209-093 sind deutschlandweit bei vielen Schulungsanbietern möglich. Sie allein berechtigen zum eigenverantwortlichen Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen. Auch Beschäftigte von Bergungs- und Abschleppdiensten seien mit den Kenntnissen, die sie in diesen Qualifizierungen erwerben, ausreichend auf die Arbeit an verunfallten E-Fahrzeugen vorbereitet.

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