Welche Normen die jeweilige „Persönliche Schutzausrüstung“ erfüllen muss in einer Liste
(ur) Die Europäische Kommission hat den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen bekannt gemacht (ABl. 2023 L 125 S. 37). Damit wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit, wie aus der Begründung zum Beschluss hervorgeht, eine vollständige Liste der Referenzen der harmonisierten Normen zur PSA-Verordnung veröffentlicht.
In Anhang I dieses Beschlusses sind somit 190 Normen aufgeführt, die für persönliche Schutzausrüstungen in Anspruch genommen werden. Diese umfassen beispielsweise die Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung der Vollmaske für ein Atemschutzgerät ebenso wie die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren der Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen (Via Ferrata).
Anhang II führt 18 Normen auf, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2024 gestrichen werden sollen.
Der Durchführungsbeschluss ist am 11. Mai 2023 in Kraft getreten.
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