Die ZKR hat kleinere Korrekturen der deutschen Fassung der Gefahrgutvorschriften für den europäischen Binnenschiffsverkehr bekannt gemacht.
(mih) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat eine Korrektur zum ADN 2015 von August 2015 erneut berichtigt: Danach ist das Wort „Flammensperre“ das eine Mal nicht in Abs. 9.3.3.22.4 b) dritter Spiegelstrich in „Flammendurchschlagsicherung“ zu ändern, sondern in Abs. 9.3.3.22.4 a) fünfter Spiegelstrich.
Eine weitere Korrektur betrifft Unterabschn. 3.2.3.2 Tabelle C: Bei UN 3494 muss der Klassifizierungscode in Spalte (3b) bei allen Verpackungsgruppen „FT1“ anstelle von „TF1“ lauten.
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