Das Merkblatt A 013 der BG RCI (gleich DGUV Information 213-052) wurde aktualisiert.
(mih) Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat ihr Merkblatt „A 013 – Beförderung gefährlicher Güter“ überarbeitet. Die zuletzt im Dezember 2021 revidierte Publikation entspricht der Information 213-052 der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ist nun auf dem Stand vom Dezember 2024.
Mit dem etwas mehr als 100 Seiten umfassenden Merkblatt sollen Unternehmer und alle an der Beförderung Beteiligten auf die Gefahrgutvorschriften aufmerksam gemacht und auf die dort festgeschriebenen Verantwortlichkeiten hingewiesen werden. Es wird jedoch nicht auf alle Themen dieser Regelwerke eingegangen. Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. Behandelt werden u.a. die Themen
Ein Literatur- und Abkürzungsverzeichnis sowie die Schriftlichen Weisungen nach Unterabschn. 5.4.3.4 ADR im Anh. 4 runden das Merkblatt ab. Die in den Anh. 1 bis 3 enthaltenen Formulare stehen auch separat als Word-Dateien zu Verfügung:
Anh. 1: Bestellung von Gefahrgutbeauftragten,
Anh. 2: Übertragung von Unternehmerpflichten,
Anh. 3: Beförderungspapier.
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