In Portugal und Spanien sind damit weiterhin Verteilerverkehre mit vereinfachten Einträgen im Beförderungspapier möglich. Dies gilt nun aber für deutlich mehr UN-Nummern.
(mih) Spanien hat die von Portugal vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M300 gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft das Beförderungspapier im Verteilerverkehr und gilt bis 11. Mai 2021.
Abweichend von den Vorschriften in Abs. 5.4.1.1.1 h) dürfen der Name und die Adresse der(s) Empfänger(s) im Beförderungspapier durch die Worte „Delivery Sale“ ersetzt werden, wenn mehrere Empfänger beliefert werden, die zu Beginn der Beförderung nicht vollständig bekannt sind. Dies gilt für die UN-Nummern 0333, 0334, 0335, 0336, 0337, 1001, 1002, 1006, 1013, 1046, 1049, 1066, 1072, 1073, 1202, 1951, 1954, 1956, 1963, 1965, 1972, 1977, 2187, 3156, 3157, 3158, 3161 und 3163.
Die neue Multilaterale Vereinbarung folgt auf die von Portugal und Spanien gezeichnete M236 gleichen Inhalts, die bis 11. Mai 2016 galt. Allerdings war die Erleichterung bislang lediglich auf die UN-Nummern 1001, 1002, 1072, 1202 und 1965 beschränkt.
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