Allgemeinverfügung zur Beförderung medizinischer Abfälle, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem Coronavirus kontaminiert sind, veröffentlicht
(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die BAM-Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/Az. 3.2/01 2020 zur Beförderung von medizinischen Abfällen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) kontaminiert sind, veröffentlicht. Mit der Allgemeinverfügung werden die Anforderungen für die Beförderung in loser Schüttung von UN 3291 (medizinischer Abfall) nach VC3 gemäß 7.3.3.1 ADR festgelegt:
Eine Kopie dieser Allgemeinverfügung ist bei der Beförderung mitzuführen.
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