In der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland wird nun das ADR 2017 in der seit 3. Januar 2018 geltenden Fassung in Bezug genommen.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland geändert und dabei Anh. I Abschn. I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. Dies geschieht mit der Richtlinie (EU) 2018/217 vom 31. Januar 2018 (ABl. 2018 L 42 S. 52), die am 7. März 2018 in Kraft tritt.
Die Richtlinie 2008/68/EG nimmt dann auf das ADR 2017 in der seit 3. Januar 2018 geltenden Fassung Bezug. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um der Richtlinie (EU) 2018/217 spätestens bis 3. Juli 2018 nachzukommen.
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