Portugal erlaubt es, die M285, M292 und M299 anzuwenden, die Niederlande haben die M299 gezeichnet und Tschechien hat die M291 gezeichnet.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:
M285 – Beförderung von Ausrüstungen mit Lithium-Zellen und -Batterien – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2015 S. 530), Italien, den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Portugal (gültig bis 31. Dezember 2016).
M291 – Verpackungsanweisung P502 für UN 1873 – gezeichnet von Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Tschechien (gültig bis 31. Dezember 2016).
M292 – Beförderung von beschädigten Lithiumbatterien, die unter den gemäß Sondervorschrift (SV) 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2016 S. 2), Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Spanien sowie neu von Portugal (gültig bis 31. Dezember 2016).
M299 – Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen, die vom US-Department of Transportation (DOT) zugelassen wurden, in Bezug auf Abschn. 1.1.4.2 – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, Irland, Österreich, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von den Niederlanden und Portugal (gültig bis 31. Mai 2019).
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