Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die Termine für 2023 zur Ablegung des Qualifikationsnachweises für Ausbilder
(ur) Ausbilder, die Schulungen für den Tätigkeitsbereich Versender (A), Luftfracht-Spediteur (C) und Annahmeprüfer (F) abhalten möchten, müssen vor erstmaliger Durchführung einer Schulung einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form bestehen (vgl. Nachrichten für Luftfahrer 2-586-21, Punkt 4, Qualifikation von Ausbildern gemäß CBTA).
Für das Jahr 2023 sind fünf Termine geplant:
Die Prüfung findet in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) in Raunheim statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie können sich die Termine kurzfristig ändern.
Der Qualifikationsnachweis ist fünf Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden.
Ein Antrag auf Wiederholungsprüfung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises in schriftlicher Form beim LBA eingegangen sein.
Die Anmeldung zum Qualifikationsnachweis kann von den Internetseiten des LBA heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular soll dann per Post oder Fax an die Behörde gesendet werden.
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