Leitlinien Sicherheitsdatenblätter

Hilfen der ECHA zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern aktualisiert Die vorliegende Fassung 4.0 bietet insbesondere Informationen zu

  • Fragen, die bei der Erstellung eines SDB zu beachten sind;
  • Einzelheiten zu den Erfordernissen in Bezug auf die Informationen, die in den einzelnen 39 Abschnitten eines SDB bereitgestellt werden müssen;
  • wer das SDB erstellt und über welche Kompetenzen der Autor verfügen sollte.


Weiter finden sich in den aktualisierten Leitlininen Hinweise zu den Bestimmungen über

  • Nanoformen (mehrere Abschnitte);
  • den eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) (SDB Abschnitt 1.1);
  • die Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (SDB Abschnitt 1.3);
  • endokrinschädliche bzw. endokrinschädigende Eigenschaften (mehrere Abschnitte);
  • den spezifischen Konzentrationsgrenzwert, den M-Faktor und den Schätzwert für die akute Toxizität (SDB Abschnitte 3.1 und 3.2);
  • eine Erweiterung des SDB Abschnitts 9: Physikalische und chemische Eigenschaften, im Einklang mit dem GHS;
  • eine Aktualisierung des SDB Abschnitts 14: Angaben zum Transport;
  • die Anwendung des Überleitungszeitraums (Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/878).

Hinzukommen kleinere redaktionelle Korrekturen (z.B. Aktualisierung von Hyperlinks) sowie die Überarbeitung/Streichung überholter Hinweise (z.B. Hinweise zum CLP-Übergangszeitraum).
Die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in der Fassung 4.0 (als deutschsprachige Version) können kostenlos  von der Internetseite der ECHA heruntergeladen werden.

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