Der dritte Zusatz zur deutschen Ausgabe der IATA-DGR enthält mehr Korrekturen als das Addendum 3 zur englischen Ausgabe.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat zur deutschen Fassung der 54. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR), die seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, ein drittes Addendum veröffentlicht. Es umfasst 13 Seiten und datiert vom 28. Mai dieses Jahres.
Das Addendum zu den Gefahrgutvorschriften der Luftfahrtgesellschaften enthält neue oder geänderte Abweichungen der Staaten Frankreich, Hongkong, Japan und Macao sowie diverse neue oder geänderte Abweichungen der Luftverkehrsgesellschaften.
Neben der auch im englischen Addendum 3 enthaltenen Erweiterung von zwei Vorschriften zu tragbaren elektronischen Geräten, die Batterien enthalten, um Medizinprodukte (in Tabelle 2.3.A in Teil 2 und in Unterabschnitt 2.3.5.9), sind verschiedene weitere Änderungen zu beachten:
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