Änderungen der IATA-DGR

Die Gefahrgutvorschriften der IATA sind mit Addendum Nr. 2 vom 30. März 2009 überarbeitet worden. Es enthält inhaltliche wie auch redaktionelle Korrekturen. Das Addendum steht bereits auch schon in deutscher Sprache zur Verfügung.

Die IATA hat mit Addendum Nr. 2 vom 30. März 2009 Änderungen zu ihren Gefahrgutvorschriften veröffentlicht. Eine deutsche Fassung steht ebenfalls zum Download bereit. Aufgeführt werden zunächst Abweichungen der Staaten sowie der Luftverkehrsgesellschaften. In Abschnitt 3 finden sich Änderungen zur Klasse 1.4 S, in Abschnitt 4 zu Mischungen und Lösungen. Klargestellt wurde, dass Substanzen mit Verunreinigungen oder Additiven dann zu den Mischungen zählen, wenn ihre Klassifizierung durch den Zusatz verändert wird. Neu eingeführt wurde die Sondervorschrift A165. Danach ist der Transport in Passagierflugzeugen verboten, wenn Tests nach dem UN Manual of Tests and Criteria gefährliche Auswirkungen außerhalb des Packstücks ergeben haben.

 

In Abschnitt 7 wurde neu geregelt: Packstücke, die umweltgefährdende Stoffe oder Mischungen enthalten, unter die Kriterien von 2.9.3 der UN-Modellvorschriften und unter keine anderen Gefahrenklassen fallen, müssen als umweltgefährdend gekennzeichnet werden. Abschnitt 9 schließlich enthält die Klarstellung, dass die Batterien von Rollstühlen abisoliert werden müssen, z. B. mittels eines Batteriebehälters. Beim Transport müssen sie vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme und vor der Beschädigung durch andere Ladung geschützt werden.

 

Zuvor hatte bereits die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO mit einem kombinierten Addendum Nr. 3 / Corrigendum Nr. 2 vom 24. März 2009 Änderungen zu ihren Technical Instructions (ICAO-TI 2009/2010) herausgegeben. Die Passagen entsprechen inhaltlich den Änderungen der IATA.

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