Das LBA nennt zwei Ursachen für den starken Anstieg in seiner fortgeschriebenen Statistik über gemeldete Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen.
(mih) Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen sind gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden – die zuständige Behörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im vergangenen Jahr wurden laut LBA 100.704 Gefahrgutzwischenfälle gemeldet; das sind etwa 71 % mehr als 2014. In den Jahren zuvor war dagegen ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Das LBA nennt zwei Ursachen für den starken Anstieg:
Die Tabelle zeigt die Entwicklung bei den gemeldeten Gefahrgutzwischenfällen seit 2004:
Jahr | gemeldete Gefahrgutzwischenfälle |
2015 | 100.704 |
2014 | 58.822 |
2013 | 73.085 |
2012 | 88.007 |
2011 | 74.094 |
2010 | 80.399 |
2009 | 37.510 |
2008 | 20.851 |
2007 | 11.641 |
2006* | 5.231 |
2005 | 1.149 |
2004 | 1.385 |
* Seit 2006 werden dem LBA von den Luftfahrtunternehmen und Verkehrsflughäfen zusätzlich alle Gefahrgutzwischenfälle gemeldet, bei denen Entnahmen im Reisegepäck der Passagiere stattgefunden haben. Da gleichzeitig in den vergangenen Jahren verstärkt kontrolliert wurde, hat sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle deutlich nach oben verändert.
Für die Meldung von Gefahrgutzwischenfällen steht ein Formular (Dangerous Goods Occurrence Report) des LBA zur Verfügung.
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