Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Beförderung von Lithiumbatterien per Flugzeug.
(mih) Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat das Addendum No. 2/Corrigendum No. 2 zur Ausgabe 2015-2016 der „Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ (TI) mit Datum vom 19. August veröffentlicht. Es umfasst 20 Seiten.
Neben diversen redaktionellen Korrekturen wird insbesondere die Zeile Nr. 8 in der Tabelle 8-1 in Teil 8 Kap. 1 neu gefasst. Dieser Eintrag betrifft Lithiumbatterien in tragbaren medizinischen elektronischen Geräten sowie Ersatzbatterien solcher Art für diese Geräte.
Zudem werden zahlreiche Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen aktualisiert. Auch diese Änderungen betreffen vornehmlich Lithiumbatterien; sie sind offenbar größtenteils identisch mit den Änderungen, welche die International Air Transport Association (IATA) mit dem Addendum 1 vom 8. Januar 2015 und dem Addendum 2 vom 4. Mai 2015 zur 56. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR) bekannt gemacht hat.
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