Mit den Änderungen, die ab 1. April 2016 gelten, werden die Regelungen für die Beförderung von Lithiumbatterien in Fracht- und Passagiermaschinen ergänzt.
(mih) Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat das Addendum No. 4 zur Ausgabe 2015-2016 der Technical Instructions (TI) und ein Addendum zum Supplement zu den ICAO-TI jeweils mit Datum vom 23. Februar 2016 veröffentlicht. Mit den Änderungen, die ab 1. April 2016 gelten, werden die Regelungen für die Beförderung von Lithiumbatterien in Fracht- und Passagiermaschinen ergänzt.
Die Änderungen in den ICAO-TI betreffen Teil 3 Kap. 2 und Kap. 3 sowie Teil 4 Kap. 11. Im Supplement wird in Teil S-1 ein neues Kap. 4 hinzugefügt. Es enthält eine Leitlinie für Staaten bezüglich der Beförderung von Lithiumbatterien als Fracht. Außerdem werden in Teil S-3 Kap. 4 Tabelle S-3-1 ein neuer Eintrag für UN 3480 und in Teil S-3 Kap. 6 Tabelle S-3-4 die neue Sondervorschrift A331 hinzugefügt.
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