Mit drei aktualisierten Informationsschreiben erläutert das Luftfahrt-Bundesamt Regelungen für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet B 32 – Gefahrguttransport im Luftverkehr, hat drei Informationsschreiben zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr aktualisiert und mit Datum vom 27. Februar 2017 zum Download bereitgestellt:
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