Lithium-Batterien im Luftverkehr 2015

Die IATA weist schon jetzt auf Änderungen hin, die 2015 auf Versender bei der Beförderung von Lithium-Metall-Batterien als Luftfracht zukommen.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) weist schon jetzt auf Änderungen hin, die im kommenden Jahr auf Versender bei der Beförderung von Lithium-Metall-Batterien als Luftfracht zukommen: Ein Transport wird ab 1. Januar 2015 nur noch als „Cargo Aircraft Only“ (CAO) möglich sein.

Das Verbot der Beförderung in Passagierflugzeugen gilt nur für Lithium-Metall-Batterien, wenn sie allein versendet werden, aber nicht für Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt.

Einzelheiten hat die IATA in einem Lithium-Batterie-Update zusammengestellt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de