Das LBA informiert zur Angabe der Stückzahl bei gemischten Sendungen, die Packstücke mit Lithium-Batterien und normale Fracht enthalten
(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Datum vom 9. Februar 2023 eine Information zum Thema „Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II im Luftfrachtbrief“ veröffentlicht. Dabei werden drei Szenarien unterschieden:
Bei gemischten Sendungen, welche Packstücke mit Lithium-Batterien und normale Fracht (nicht-eingeschränkt/not-restricted) enthalten, muss die Anzahl der Packstücke mit Lithium-Batterien auf dem Beförderungsdokument (Luftfrachtbrief) angegeben werden. Das LBA weist darauf hin, dass ohne diese Angabe der zutreffenden Packstückzahl der Ersteller automatisch die komplette Sendung als Versandstücke mit Lithium-Batterien deklariert.
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