Ab 15. November ist die Verordnung (EU) 376/2014 anzuwenden. Sie erfasst auch die Beförderung gefährlicher Güter per Flugzeug.
(mih) Ab 15. November gilt eine neue Regelung für die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, da ab diesem Zeitpunkt die Verordnung (EU) 376/2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt vom 3. April 2014 (ABl. L 122 S. 18) anzuwenden ist. Diese Verordnung ändert zudem die Verordnung (EU) 996/2010 und hebt die Richtlinie 2003/42/EG sowie die Verordnungen (EG) 1321/2007 und 1330/2007 auf.
Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 vom 29. Juni 2015 (ABl. L 163 S. 1) wurde erlassen, um eine Liste zur Einstufung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, die gemäß der Verordnung (EU) 376/2014 meldepflichtig sind, festzulegen. Dazu zählen u.a.:
Neu ist laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA), dass Organisationen (u.a. Luftfahrtunternehmen und Flugplätze) Systeme und Verfahren einrichten und betreiben müssen, um meldepflichtige Ereignisse zu erfassen, auszuwerten, zu verarbeiten, zu analysieren, zu speichern und weiterzuleiten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestimmt die in Deutschland zuständigen Behörden.
Mit einem Rundschreiben hat das LBA alle Luftfahrtunternehmen über die bis zum 15. Dezember dieses Jahres zu erbringenden Nachweise informiert. Weitere Informationen hat es in einer Präsentation zusammengestellt.
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