Das LBA hat seine Statistik über gemeldete Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen fortgeschrieben.
(mih) Gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften sind Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden – die zuständige Behörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im vergangenen Jahr wurden laut LBA 98.827 Gefahrgutzwischenfälle gemeldet; das sind etwa 1,9 % weniger als 2015. Um dem LBA Gefahrgutzwischenfälle zu melden, steht ein Formular (Dangerous Goods Occurrence Report) zur Verfügung.
Die Tabelle zeigt die Entwicklung bei den gemeldeten Gefahrgutzwischenfällen seit 2004:
Jahr | gemeldete Gefahrgutzwischenfälle |
2016 | 98.827 |
2015* | 100.704 |
2014 | 58.822 |
2013 | 73.085 |
2012 | 88.007 |
2011 | 74.094 |
2010 | 80.399 |
2009 | 37.510 |
2008 | 20.851 |
2007 | 11.641 |
2006** | 5.231 |
2005 | 1.149 |
2004 | 1.385 |
* Der hohe Anstieg bei den Meldungen im Jahr 2015 resultiert vor allem aus der intensiven Aufklärungsarbeit des LBA in der Logistikbranche, die dazu geführt hat, dass sich die Meldepraxis weiter verbessert hat. Überdies wird das Reisegepäck von Passagieren u.a. auf den Transport von Gefahrgütern kontrolliert.
** Seit 2006 werden dem LBA von den Luftfahrtunternehmen und Verkehrsflughäfen zusätzlich alle Gefahrgutzwischenfälle gemeldet, bei denen Entnahmen im Reisegepäck der Passagiere stattgefunden haben. Da gleichzeitig in den vergangenen Jahren verstärkt kontrolliert wurde, hat sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle deutlich nach oben verändert.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!