Schmalere Linie tolerieren

Die IATA empfiehlt, Gefahrgutsendungen im Luftverkehr nicht mehr abzulehnen, wenn lediglich die Breite der Linie innerhalb des Randes eines Gefahrenkennzeichens geringer als zwei Millimeter ist. Ein Vorgriff auf die 2019er-Regelungen.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) lässt eine Erleichterung, die ab 1. Januar 2019 ohnehin in ihren Dangerous Goods Regulations (DGR) zu finden sein wird, bereits jetzt zu. Die Rahmenbedingungen sind in der Leitlinie „Spezifikation von Gefahrenkennzeichen“ festgelegt. Diese Empfehlung vereinfacht auch das Checken von Gefahrgutsendungen bei der Annahme am Flughafen.

In 7.2.2.3.2 (a) IATA-DGR, 59. Ausgabe für 2018 ist hinsichtlich der Spezifikationen von Gefahrenkennzeichen auf Versandstücken und Umverpackungen mit Gefahrgütern u.a. festgelegt: „... die Mindestbreite der Linie innerhalb des Randes, die die Raute formt, muss 2 mm betragen.“ Da in den internationalen Gremien bereits beschlossen worden ist, diese Anforderung mit Wirkung vom 1. Januar 2019 zu streichen, da sie nicht sicherheitsrelevant ist, empfiehlt die IATA, jede Abweichung davon ab sofort als „kleinere Abweichung“ gemäß Anmerkung 2 zu 7.2.2.3.1 zu behandeln und zu tolerieren.

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