Die aktualisierten Erläuterungen betreffen die Nachweise, die Gefahrgut-Ausbilder im Luftverkehr erbringen müssen.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hatte mit Datum vom 21. Januar 2016 neue Schulungsanforderungen an die betroffenen Personenkreise bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr bekannt gemacht. Sie wurden in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-238-16 veröffentlicht und haben die Fassung gemäß NfL II 36/05 vom 4. April 2004 ersetzt.
Das Sachgebiet B 32 – Gefahrguttransport im Luftverkehr des LBA hat nun die Kommentierung zu den neuen Regelungen überarbeitet und mit Datum vom 1. März 2017 zum Download bereitgestellt. Die Änderungen betreffen Punkt 3 a) der NfL 2-238-16 und erläutern die Nachweise, die Ausbilder erbringen müssen.
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