Schweiz aktualisiert Regelung für Luftverkehr

Eine wichtige Neuerung in der LTrV ist die kompetenzbasierte Schulung des Personals gemäß ICAO-TI.

(fu) Der schweizerische Bundesrat hat im Oktober eine überarbeitete Fassung der Verordnung über den Lufttransport (Lufttransportverordnung – LTrV) verabschiedet. Damit werden Änderungen aus dem internationalen Recht umgesetzt. Die Schulung des Personals, das am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, steht dabei im Fokus. Außerdem werden mit der revidierten Fassung die Haftungshöchstbeträge bei der Entschädigung für Gepäck, Güter und Reisende angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Zu diesem Termin fallen auch international gemäß den Vorgaben der ICAO-TI/IATA-DGR die Personalkategorien für die Gefahrgutschulungen im Luftverkehr weg und werden vom kompetenzbasierten Training (Competency-Based Training and Assessment – CBTA) abgelöst. Dazu führt die Schweiz in Art. 16 LTrV dieses neue System ein. Personal im Bereich Gefahrgut sowie Trainer (in der Schweizer Version: Instruktoren) sowie Prüfer müssen nach den tatsächlich benötigten Fähigkeiten und Kenntnissen geschult und beurteilt werden.

Damit müssen die Trainingsprogramme spezifisch auf die Teilnehmer bzw. Unternehmen abgestimmt werden. Es ist daher für alle Schulungen zunächst ein Trainingsprogramm mit minimalen Anforderungen vorgesehen. Nur bestimmte Organisationen müssen die Trainingsprogramme nach wie vor vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligen lassen. Den Arbeitgebern wird dabei mehr Eigenverantwortung auferlegt, da sie darlegen müssen, dass ihr Personal gemäß den tatsächlich benötigten Fähigkeiten und Kenntnissen geschult ist und das schulende und prüfende Personal die verlangten Anforderungen erfüllt.

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