Artikel zum Themengebiet: Landverkehr - ADR, RID und ADN
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16.08.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Erweiterte M300 folgt auf M236
In Portugal und Spanien sind damit weiterhin Verteilerverkehre mit vereinfachten Einträgen im Beförderungspapier möglich. Dies gilt nun aber für deutlich mehr UN-Nummern.
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16.08.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Arbeitshilfen
Merkblatt zum Transport von Batterien
Der Fachverband Batterien des ZVEI hat sein Merkblatt Nr. 5 aktualisiert und will dabei unterstützen, das ADR sowie nationale Regelungen umzusetzen.
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05.08.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Update M295
Ein weiterer Staat hat die Multilaterale Vereinbarung M295 gezeichnet.
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21.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Österreich zeichnet M016 zum ADN
Auch das Nachbarland unterstützt die Erleichterung, um die ausreichende Intaktstabilität bei Typ G-, Typ C- und Typ N-Binnentankschiffen übergangsweise nachzuweisen.
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14.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Update Multilaterale Vereinbarungen
Portugal erlaubt es, die M285, M292 und M299 anzuwenden, die Niederlande haben die M299 gezeichnet und Tschechien hat die M291 gezeichnet.
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14.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Überwachung gegen Sabotage
Die Halterin zweier Gefahrgut-Tankzüge muss für die Umweltgefährdung zahlen, nachdem Unbekannte die Ablassventile an den unbewachten Fahrzeugen geöffnet hatten.
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13.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Neue M016 zum ADN
Deutschland, Luxemburg und die Niederlande erleichtern es übergangsweise, die ausreichende Intaktstabilität bei Typ G-, Typ C- und Typ N-Binnentankschiffen nachzuweisen.
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11.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Österreich und Schweden zeichnen M299
Die neue Multilaterale Vereinbarung ermöglicht es, verschiedene Gase in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschn. 1.1.4.2 ADR zu befördern (bislang M237).
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11.07.2016
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
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Meldungen
Freistellung und tragbare Beleuchtungsgeräte
Wer bei einer Gefahrgutbeförderung gemäß Abs. 1.1.3.6.2 ADR freiwillig tragbare Beleuchtungsgeräte mitführt, muss die übrigen, für diese Geräte geltenden Vorschriften beachten.
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