Ab 1. Januar 2023 gelten die neuen Anforderungen an das Gefahrgut-Training im Luftverkehr verbindlich. Dazu müssen die Schulungsprogramme angepasst werden.
(fu) Mit dem 1. Januar 2023 heißt es bei der Gefahrgutausbildung für den Luftverkehr: Bye, bye Personalkategorien. Sie werden endgültig abgelöst durch einen kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsansatz, das Competency-based Training and Assessment (CBTA).
Dazu hat die IATA-Arbeitsgruppe für Gefahrgut-Schulungen einen Leitfaden (bislang Anhang H in den IATA-DGR) erarbeitet und veröffentlicht. Er soll Verantwortliche dabei unterstützen, die Schulungsprogramme nach den neuen Grundsätzen zu entwickeln und die in Unterabschnitt 1.5 IATA-DGR vorgeschriebenen Inhalte praxistauglich umzusetzen.
Im Fokus des neuen Ausbildungskonzepts steht, Beschäftigten das nötige Wissen und Können zu vermitteln, um ihre Aufgaben bei Gefahrgutbeförderungen im Luftverkehr sicher auszuüben. Dazu müssen Ausbilder die Inhalte der Unterweisungen wesentlich klarer als bisher an die jeweilige Funktion bzw. Arbeitsaufgabe anpassen.
Den IATA-Leitfaden gibt es in den Sprachversionen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat bereits Mitte 2022 eine Orientierungshilfe zu den Inhalten des CBTA für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche veröffentlicht.
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