Die IATA erläutert, welche geringfügigen Abweichungen in der Versendererklärung von den IATA-DGR nicht zu einer Ablehnung einer Gefahrgutsendung führen sollten.
(mih) Manche Änderungen in den Gefahrgutvorschriften dienen insbesondere dazu, die Terminologie einheitlich anzuwenden. Werden diese Änderungen von den am Gefahrguttransport Beteiligten nicht fristgerecht umgesetzt, können beispielsweise Ablehnungen von Luftfrachtsendungen an Flughäfen die Folge sein.
Die International Air Transport Association (IATA) hat vor Kurzem Leitlinien veröffentlicht, die erläutern, wie mit geringfügigen Abweichungen im Erscheinungsbild der Versendererklärung (Dangerous Goods Declaration – DGD) umgegangen werden sollte.
Die IATA-Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations – DGR) enthalten Beispiele für die Versendererklärung. In der 60. Ausgabe (2019) wurden diese geringfügig angepasst, indem der Begriff „subsidiary risk“ durch „subsidiary hazard“ ersetzt wurde. Zudem wurden die zuvor optionalen Felder „title“ und „place“ bezüglich des Unterzeichners gestrichen. Weitere nicht sicherheitsrelevante Anpassungen betrafen Abbildungen (Schriftgrößen und -arten, Linienarten) in den IATA-DGR.
Es besteht die Auffassung, dass die Versendererklärung vollständig mit den Angaben in den IATA-DGR identisch sein muss. Insbesondere für das Annahmepersonal. das eine Annahmecheckliste verwendet, ist aber auch die Anmerkung 4 in Unterabschn. 9.1.3 IATA-DGR relevant: „Geringfügige Unterschiede sind, sofern sie die Sicherheit nicht beeinträchtigen, nicht als Fehler zu betrachten und sollten nicht als Grund für die Ablehnung einer Sendung herangezogen werden.“
Die IATA weist nun darauf hin, dass folgende Punkte in Bezug auf die Versendererklärung als geringfügige Abweichungen gelten, welche die Sicherheit nicht beeinträchtigen:
Luftverkehrsgesellschaften Betreiber können dennoch aus Gründen der Betriebseffizienz besondere Anforderungen an die Formatierung oder das Layout der Versendererklärung stellen.
Zudem betont die IATA, dass die Annahme von Sendungen mit gefährlichen Gütern ein wichtiger Bestandteil der Flugsicherheit ist. Die Ablehnung von Sendungen aus trivialen Gründen kann negative Folgen für die Wirtschaft, den Handel und die Sicherheit haben.
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