Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1123) wurde korrigiert

(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 31. März 2021 die Berichtigung der TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV“ bekannt gemacht (GMBl 2021, S. 497).

Im Abschnitt 2 wird der Absatz 3 gestrichen und berichtigt, im Anhang 2 „Beispiele für prüfpflichtige Änderungen“ nach der Tabelle „Beispiele zur Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ werden die Fußnoten 2) und 3) berichtigt. Die Berichtigung der TRBS 1123 vom 6. Mai 2020 wird aufgehoben (GMBl 2020, S.370).

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