In der aktuellen Liste sind 65 Neuaufnahmen und Änderungen enthalten sowie die zur Überprüfung stehenden Stoffe für die Liste 2021
(ur) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit Datum vom 19.08.2020 eine Bekanntmachung zu den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) und zu den Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerten (BAT) (MAK- und BAT-Werte-Liste) vom 06.07.2020 veröffentlicht (BAnz AT 19.08.2020 B5).
Die MAK- und BAT-Werte-Liste weist 65 Neuaufnahmen und Änderungen auf (siehe dazu auch: MAK- und BAT-Werte-Liste 2020 vom 11.07.2020). Neben den namensgebenden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – enthält die Liste Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem stellt sie Biologische Leit-Werte (BLW), Expositionsäquivalente für kanzerogene Arbeitsstoffe (EKA) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) auf.
Darüber hinaus enthält die MAK- und BAT-Werte-Liste eine sogenannte Ankündigungsliste der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), auf der die zur Diskussion stehenden Stoffe zur Änderung bzw. Ergänzung der MAK- und BAT-Werte für die Liste 2021 aufgeführt sind. Die Ankündigungsliste steht auf der Internetseite der DFG als pdf-Dokument zum Download bereit.
Betriebsärzte, Hersteller und Anwender von Industriechemikalien, damit befasste Forschungsinstitute sowie Aufsichtsbehörden und andere staatliche Einrichtungen werden gebeten, der Kommission weitere, bisher noch nicht erfasste Arbeitsstoffe mitzuteilen.
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