Damit lassen es nur noch 17 Vertragsparteien zu, die Multilaterale Vereinbarung betreffend die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 anzuwenden.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M326 – Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 –gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2020 S. 258), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Serbien, Spanien und Ungarn (gültig bis 31. August 2020). Das Vereinigte Königreich hat die Zeichnung dieser Multilateralen Vereinbarung zwischenzeitlich widerrufen.
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