Schweiz: Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt

Die bereits im Jahr 2016 vereinbarten Maßnahmen dienen dem Zweck, die Sicherheit von Chlortransporten mit der Bahn zu erhöhen.

(os) Chlor ist Bestandteil vieler Produkte des täglichen Gebrauchs, jedoch ist das zur Herstellung dieser Produkte benötigte Chlorgas ein giftiger Stoff. Da zwei im Kanton Wallis angesiedelte Chemiefabriken Chlorgas aus dem Ausland beziehen, muss die Chemikalie mit der Eisenbahn durch das dicht besiedelte Gebiet im Genferseebogen transportiert werden.

In diesem Zusammenhang hatten im Jahr 2016 die chemische Industrie, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die verladende Wirtschaft sowie die Bundesverwaltung in einer „Gemeinsamen Erklärung“ vereinbart, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Aufgrund dieser Maßnahmen konnten die Risiken der Chlortransporte in den letzten zehn Jahren deutlich reduziert werden und liegen gemäß den Beurteilungen der Störfallverordnung nun auf einem akzeptablen Niveau, wie der Schlussbericht zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ aufzeigt.

Wesentlich zur Risikoverminderung beigetragen hat demnach die Reduktion der Geschwindigkeit für Züge mit Chlorkesselwagen, wodurch potenzielle Entgleisungen oder Zusammenstöße deutlich geringere Folgen hätten: So würde bei einem solchen Vorfall die Beschädigung an einem Kesselwagen nun so gering sein, dass kein Chlor freigesetzt werden kann.

Zudem wird die Chemikalie inzwischen sowohl in speziellen Zügen als auch ausschließlich in den sicherheitstechnisch besten verfügbaren Kesselwagen transportiert. Weiterhin wurden die Zulieferungen aufgeteilt auf Frankreich und Italien, wodurch weniger Transporte entlang des Genferseebogens stattfinden – ein Umstand, zu dem zusätzlich noch der generell abnehmende Bedarf an Chlor vonseiten der Industrie beiträgt.

Um die langfristige Sicherheit der Transporte zu gewährleisten, werden die Partner weiterhin Stichproben zu den vereinbarten Maßnahmen vornehmen. Zudem wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Überwachung im Rahmen der üblichen Betriebskontrollen weiterführen.

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