Das vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes ebnet den Weg zu einer zentralen Erfassung von Vergiftungsfällen in Deutschland
(ur) Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 das Chemikaliengesetz (Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes) geändert (BGBl. 2023 I Nr. 313).
Damit ist nun der rechtliche Rahmen für den Aufbau eines Vergiftungsregister beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet worden, mit dem künftig alle gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland zentral erfasst werden. Die in dem Register erfassten Informationen sollen dazu dienen
Bisher sammelten das BfR und die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) unabhängig voneinander Informationen über Vergiftungen. Eine systematische und zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten hat bisher nicht stattgefunden.
Verschiedene europarechtliche Vorschriften setzten jedoch eine systematische Registrierung von Vergiftungsfällen voraus und sehen zudem Melde- und Informationspflichten Deutschlands im Fall überregionaler chemischer Gesundheitsgefahren vor, heißt es dazu im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 20/6952).
Mit § 16k des Änderungsgesetzes wird nun festgelegt, dass bei Verdacht einer überregionalen chemischen Bedrohungslage die Informationszentren für Vergiftungen Daten in nicht personenbezogener Form an das BfR übermitteln. Das BfR leitet dann diese Daten an das Lagezentrum des Innern und für Heimat, an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiter.
Mit dem Änderungsgesetz sind auch die Vorschriften im Chemikaliengesetz über die Gute Laborpraxis (GLP) aktualisiert und an Vorgaben und Erfordernisse der Zusammenarbeit mit der OECD und der Europäischen Union angepasst worden. Beim Vollzug der Vorschriften nimmt das BfR nun eine zentrale Rolle ein und übernimmt Überwachungsaufgaben und erteilt GLP-Bescheinigungen.
Das Gesetz ist mit Ausnahme von Artikel 1 Nummer 9 heute (24. November 2023) in Kraft getreten.
Artikel 1 Nummer 9 (Vergiftungsregister) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kann den Wortlaut des Chemikaliengesetzes in der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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