Multilaterale Vereinbarung zur Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M342 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit – vorgeschlagen von Schweden und nun gezeichnet von Dänemark, Norwegen, Spanien und neu von Finnland.
Danach dürfen abweichend von den Vorschriften in Abschn. 8.1.1 unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Güter in einer Beförderungseinheit transportiert werden, in der mehr als ein Anhänger oder ein Sattelanhänger vorhanden ist. Die Vereinbarung ist gültig bis 16. Dezember 2026.
Die M342 ersetzt die M304, die von Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien gezeichnet worden war und am 16. Dezember 2021 abgelaufen ist.
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