OTIF veröffentlicht Geschäftsbericht 2024

Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr blickt damit auf ihre Aktivitäten und die ihres Sekretariats im vergangenen Jahr zurück.

(mih) Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat ihren Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Sie blickt damit auf ihre Aktivitäten und die ihres Sekretariats im vergangenen Jahr zurück, dem ersten Jahr der Umsetzung des Arbeitsprogramms 2024–2025 und der darin festgelegten Ziele mit dem Schwerpunkt auf der internationalen Zusammenarbeit.

Das Sekretariat der OTIF setzte seine Arbeit fort, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) zu überwachen und anzupassen. Besonderes Augenmerk lag auf der Umsetzung und Anwendung der einheitlichen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten. Das Hauptziel besteht hier darin, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des COTIF zu unterstützen und sicherzustellen, dass das COTIF ordnungsgemäß in die nationalen Rechtssysteme integriert wird.

Im Gefahrgutbereich wurde die Fassung 2025 des RID (Anh. C zum COTIF) angenommen und notifiziert, die u.a. wesentliche Änderungen in Bezug auf Recycling-Kunststoffe und auf die Beförderung batteriebetriebener Fahrzeuge enthält.

Die OTIF-Abteilung Gefahrgut unter der Leitung von Jochen Conrad (ausgezeichnet mit dem Deutschen Gefahrgut-Preis 2003) wirkt daran mit, die Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter ständig zu verbessern, und setzt dabei folgende Schwerpunkte:

  • Berücksichtigung der weltweiten Entwicklungen bei allen Verkehrsträgern,
  • ständige Aktualisierung der Gefahrgutvorschriften für den Eisenbahnverkehr unter Berücksichtigung des Fortschritts in Wissenschaft und Technik (im Geschäftsbericht sind die wichtigsten Änderungen im RID 2025 zusammengefasst und es ist ein Ausblick auf geplante Änderungen im RID 2027 enthalten),
  • Erleichterung der Beförderung gefährlicher Güter über den Geltungsbereich des COTIF hinaus,
  • Förderung der Anwendung des RID in Nicht-Vertragsstaaten.

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