1,4-dioxanhaltige Tenside sollen beschränkt werden

Parallel zur Beschränkungsabsicht läuft dazu erneut eine Konsultation bis zum 20. Juni 2023

(ur) Am 19. April haben die nationalen Behörden von Deutschland formal die Absicht erklärt, bis zum 12. April 2024 einen Beschränkungsvorschlag zu 1,4-dioxanhaltigen Tensiden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Laut Absichtserklärung soll die Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 1,4-dioxanhaltigen Tensiden gelten, wie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk berichtet.  

1,4-Dioxan verteile sich leicht in der aquatischen Umwelt und lasse sich mit Hilfe von Trinkwasseraufbereitungsprozessen nur schwer wieder entfernen. Die Persistenz und Mobilität von 1,4-Dioxan führe zudem zu einer weiten räumlichen Verbreitung des Stoffes.

Der Stoff besitzt eine harmonisierte Einstufung als Karzinogen, Kategorie 1B gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Am 8. Juli 2021 wurde 1,4-Dioxan in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste) gemäß REACH Artikel 57 (a) und (f) aufgenommen.

Nun wurde eine Konsultation gestartet, um weitere Informationen von betroffenen Stakeholdern einzuholen. Die Befragung mittels Fragebogen läuft vom 20. April bis zum 20. Juni 2023. Erwünscht ist vor allem die Teilnahme von der Beschränkung betroffener Industrieverbände und Unternehmen, aber auch von Unternehmen, die Alternativen zu 1,4-dioxanhaltigen Tensiden herstellen oder Kenntnisse darüber haben.

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und weitere Informationen einzureichen. Kontakt: chemg@baua.bund.de

Weitere Hintergrundinformationen sind unter dem Titel „Background Information for the call for evidence on the proposal to restrict use of surfactants containing 1,4- dioxane“ als pdf-Dokument bei der ECHA abrufbar.

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