BAuA hilft beim Zulassungsantrag für Industriechemikalien.
(fu) Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren soll dafür sorgen, dass besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren ersetzt werden.
Der Schwerpunkt der aktuellen Broschüre liegt beim Zulassungsantrag. Die Autoren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen, worauf es ankommt, wenn Unternehmen eien Zulassung beantragen wollen. Sie erklären auch, wie die Betroffenen Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe nehmen können.
Die Informationen sind wichtig für die Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe. Außerdem können sich hier auch die nachgeschalteten Anwender informieren, die selbst einen Zulassungsantrag stellen oder einen Überblick über die eigenen Pflichten verschaffen möchten.
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