Gültigkeitsdatum verschiebt sich auf Anfang Dezember 2023
(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/692 vom 16. Februar 2022 änderte die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (18. ATP) (ABl. 2022 L 129 S. 1).
Nun ist dazu eine Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. 2022 L 146 S. 150). Danach gilt die Verordnung jetzt ab dem 1. Dezember 2023 (Seite 4, Artikel 2, zweiter Absatz).
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!