Die Kommission der Europäischen Union hat Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geändert. Er betrifft Beschränkungsbedingungen für chemische Stoffe.
Mit "Verordnung (EG) Nr. 552/2009 der Kommission vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII" sind die Bedingungen zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter chemischer Stoffe geändert worden.
Dabei wurden vor allem solche Regelungen entfernt, die bereits Gegenstand anderer Verordnungen oder Richtlinien sind. Dies betrifft zum Beispiel die Bestimmungen über Quecksilber in Batterien, da dazu bereits eine Richtlinie des Parlaments und des Rates besteht. Einige Formulierungen wurden präzisiert, bei anderen klargestellt, dass sie sich nicht auf Produkte beziehen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in den Verkehr gebracht waren.
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