Abermals sind die Anhänge der EU-Verordnung Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert worden.
(ak) Mit der "Verordnung (EU) Nr. 214/2011 der Kommission vom 3. März 2011 zur Änderung der Anhänge I und V der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien" will die EU-Kommission neue oder geänderte Rechtsvorschriften in Bezug auf bestimmte Chemikalien berücksichtigen. In Anhang I Teil 1, 2 und 3 wurden sechs weitere Stoffe eingefügt sowie auch Einträge geändert oder gestrichen. In Anhang V wurden Einträge in Teil 1 und 2 angefügt.
Anhang I war kürzlich bereits durch Verordnung (EU) Nr. 15/2010 der Kommission vom 7. Januar 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert worden.
Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 setzt das am 11. September 1998 unterzeichnete Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um. Es wurde von der Gemeinschaft durch Beschluss 2003/106/EG des Rates vom 19. Dezember 2002 gebilligt.
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