Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 zur Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wird um einige Stoffe erweitert.
(ak) Die "Verordnung (EU) Nr. 186/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien" ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 53 vom 26. Februar 2011 bekannt gemacht worden. Sie gilt ab dem 1. Mai 2011.
Die Verordnung enthält einen neuen Anhang I für Verordnung (EG) 689/2008. Dies war notwendig geworden, um geänderte Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund der EU-Richtlinien zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, von Biozid-Produkten sowie der Reach-Verordnung. So wurde zum Beispiel Chlorat nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG und Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, so dass dieser Stoff nicht als Pestizid verwendet werden darf. Neben den Neuaufnahmen wurden einige Einträge geändert sowie Flurprimidol aus der Liste gestrichen. Zur Durchführung hat die Europäische Kommission Technische Leitlinien veröffentlicht.
Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 setzt das am 11. September 1998 unterzeichnete Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
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