Die Europäische Kommission hat die Anpassung mit der Richtlinie 2013/10/EU bekannt gemacht.
(mih) Gestern ist die Richtlinie 2013/10/EU der Europäischen Kommission vom 19. März 2013 in Kraft getreten (ABl. L 77 S. 20). Damit werden die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) angepasst. Eine nachträgliche Berichtigung der neuen Richtlinie 2013/10/EU wurde im ABl. L 91 S. 16 bekannt gemacht.
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