Aerosol-Richtlinie an CLP-Verordnung angepasst

Die Europäische Kommission hat die Anpassung mit der Richtlinie 2013/10/EU bekannt gemacht.

(mih) Gestern ist die Richtlinie 2013/10/EU der Europäischen Kommission vom 19. März 2013 in Kraft getreten (ABl. L 77 S. 20). Damit werden die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) angepasst. Eine nachträgliche Berichtigung der neuen Richtlinie 2013/10/EU wurde im ABl. L 91 S. 16 bekannt gemacht.

  • Die Bestimmungen sind bis 19. März 2014 in nationales Recht umzusetzen.
  • Für Aerosolpackungen, die einen Stoff enthalten, sind die Vorschriften ab 19. Juni 2014 anzuwenden.
  • Für Aerosolpackungen, die Gemische enthalten, gelten die Regelungen verbindlich ab 1. Juni 2015; sie dürfen aber schon vorher angewendet werden.
  • Zudem gibt es für Aerosolpackungen, die Gemische enthalten und die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden, eine Übergangsfrist: Sie müssen vor dem 1. Juni 2017 nicht neu gemäß Richtlinie 2013/10/EU gekennzeichnet werden.

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