Daten-Recherche bei der Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung) kann Geld und Zeit sparen
(ur) Das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommen hat im Dezember 2023 zur Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung) das PIC Circular LVIII veröffentlicht. Das aktuelle Circular enthält in Anhang IV eine Übersicht der Einfuhrentscheidungen der Vertragsstaaten seit dem letzten PIC-Rundschreiben (PIC Circular LVII) vor sechs Monaten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass positive Importentscheidungen der Vertragsstaaten gemäß Artikel 8 (6) der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 bei Chemikalien des Anhangs I Teil 3 dafür genutzt werden können, via ePIC eine Sonder-Ausfuhrkennnummer (Special Reference Identification Number - SRIN) einzureichen anstatt einer kostenpflichtigen und termingebundenen Exportnotifizierung.
Eine Übersicht zu den bisher veröffentlichten PIC-Rundschreiben findet sich auf der UN-Seite zu dem Rotterdamer Übereinkommen unter diesem Link (Rotterdam Convention > Implementation > PIC Circular).
Die Berichte werden zweimal jährlich vom Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens erstellt. Für die Umsetzung des PIC-Verfahrens und beim Austausch von Informationen über gefährliche Chemikalien sind diese Dokumente von zentraler Bedeutung.
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