Die ECHA stellt Formular zur Überprüfung der Bezeichnungen online.
(fu) Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat auf ihrer Website ein neues Formular veröffentlicht, mit dem Unternehmen die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung prüfen lassen können. Der Antrag auf Überprüfung sollten innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der ursprünglichen Entscheidung vorgelegt werden.
Unternehmen können die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung bei der ECHA für Stoffe in Gemischen beantragen, die nach CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Dazu müssen Anwender zunächst ein Konto in REACH-IT und dann die Anfrage in IUCLID 5 erstellen.
Die vorgeschlagene alternative chemische Bezeichnung kann ein Name sein, der die wichtigsten funktionellen Gruppen des Stoffes identifiziert. Für die Ableitung der alternativen Namen kann das "Lexikon" (Anhang VI Teil B der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen) eingesetzt werden.
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